Wir überprüfen jährlich Ihre Pressen und Stanzen im Sinne des §8 Abs.1 Z22 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).

Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung  ausstellen.