Wir überprüfen jährlich Ihre Arbeitskörbe im Sinne des §8 Abs.1 Z16 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).

Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten für Stapler und Arbeitskorb) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung  ausstellen.