Wir überprüfen Ihre Blitzschutzanlage entsprechend ÖVE/ÖNORM E 8049-1.

Die Abnahmeunterlagen (Blitzschutzplan, Erstprüfungsbefund) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die gesetzliche Erstprüfung zu einem attraktiven Preis anbieten. Für die Überprüfung muss jedoch eine Aufstiegsmöglichkeit auf das Dach gegeben sein.

Prüfintervall: alle 3 Jahre.


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