Wir überprüfen jährlich Ihre Aufzuganlagen gemäß ÖNORM EN 81-1; ÖNORM B 2450; ÖNORM B1600, sowie der Hebeanlagen-Betriebsverordnung und STPAV.
Im Zuge der Überprüfung können bei Beauftragung auch Aufzugswärter ausgebildet werden.
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Ohne überwachter Feststellanlage
Wir überprüfen jährlich Ihre Brandschutztüren und -tore im Sinne des §7 AStV (Arbeitsstättenverordnung).
Mit überwachter Feststellanlage
Wir überprüfen jährlich Ihre Brandschutztüren und –tore mit Feststellanlagen (mittels Prüfaerosol) im Sinne der ÖNORMEN und TRVB 148.
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Erstellen des Brandschutzplanes Wir überprüfen Ihre Arbeitsstätte und erstellen Brandschutzpläne im Sinne der TRVB... |
Wir überprüfen jährlich Ihre Notlichtanlage gemäß
§13 Abs.2 AStV (Arbeitsstättenverordnung), nach den Richtlinien der ÖVE/ÖNORM E-8002-9; ÖVE EN 1838.
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Sicherheitsfachkraft gemäß §76 ASchG Wir evaluieren Ihre Arbeitsstätte im Sinne des §76 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz). | |
Nachevaluierung gemäß §4 ASchG Wir evaluieren in regelmäßigen Abständen Ihre Arbeitsstätte im Sinne des... |
Wir überprüfen Ihre Blitzschutzanlage entsprechend ÖVE/ÖNORM E 8049-1.
Die Abnahmeunterlagen (Blitzschutzplan, Erstprüfungsbefund) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die gesetzliche Erstprüfung zu einem attraktiven Preis anbieten. Für die Überprüfung muss jedoch eine Aufstiegsmöglichkeit auf das Dach gegeben sein.
Prüfintervall: alle 3 Jahre.
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Wir überprüfen Ihre Elektroanlage entsprechend den Bestimmungen der ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 Punkt 44.3.2 im gesetzlich vorgegebenen Intervall. (§3 Abs.1, ESV 2003 (Elektroschutzverordnung), BGBl II Nr. 424/2003).
Die Abnahmeunterlagen (Stromlaufpläne, Gutachten, Verteilerlegenden, etc.) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die gesetzliche Erstprüfung zu einem attraktiven Preis anbieten.
Prüfintervall: alle 3-5 Jahre
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