Ohne überwachter Feststellanlage

Wir überprüfen jährlich Ihre Brandschutztüren und -tore im Sinne des §7 AStV (Arbeitsstättenverordnung).

Mit überwachter Feststellanlage

Wir überprüfen jährlich Ihre Brandschutztüren und –tore mit Feststellanlagen (mittels Prüfaerosol) im Sinne der ÖNORMEN und TRVB 148.