Wir überprüfen im 2-jährigen Intervall Ihre tragbaren Feuerlöscher im Sinne des §13 Abs.2 AStV (Arbeitsstättenverordnung).
Hinweis: Die Kosten für Ersatzteile oder neue Löscher sind vom Kunden zu tragen.
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Ohne überwachter Feststellanlage
Wir überprüfen jährlich Ihre Brandschutztüren und -tore im Sinne des §7 AStV (Arbeitsstättenverordnung).
Mit überwachter Feststellanlage
Wir überprüfen jährlich Ihre Brandschutztüren und –tore mit Feststellanlagen (mittels Prüfaerosol) im Sinne der ÖNORMEN und TRVB 148.
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Wir überprüfen jährlich Ihre Notlichtanlage gemäß
§13 Abs.2 AStV (Arbeitsstättenverordnung), nach den Richtlinien der ÖVE/ÖNORM E-8002-9; ÖVE EN 1838.
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