Wir überprüfen im 2-jährigen Intervall Ihre tragbaren Feuerlöscher im Sinne des §13 Abs.2 AStV (Arbeitsstättenverordnung).

Hinweis: Die Kosten für Ersatzteile oder neue Löscher sind vom Kunden zu tragen.


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Ohne überwachter Feststellanlage

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Mit überwachter Feststellanlage

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Wir überprüfen jährlich Ihre Notlichtanlage gemäß

§13 Abs.2 AStV (Arbeitsstättenverordnung), nach den Richtlinien der ÖVE/ÖNORM E-8002-9; ÖVE EN 1838.


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