Wir überprüfen jährlich Ihre Notlichtanlage gemäß

§13 Abs.2 AStV (Arbeitsstättenverordnung), nach den Richtlinien der ÖVE/ÖNORM E-8002-9; ÖVE EN 1838.


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Wir überprüfen Ihre Blitzschutzanlage entsprechend ÖVE/ÖNORM E 8049-1.

Die Abnahmeunterlagen (Blitzschutzplan, Erstprüfungsbefund) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die gesetzliche Erstprüfung zu einem attraktiven Preis anbieten. Für die Überprüfung muss jedoch eine Aufstiegsmöglichkeit auf das Dach gegeben sein.

Prüfintervall: alle 3 Jahre.


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Wir überprüfen Ihre Elektroanlage entsprechend den Bestimmungen der ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 Punkt 44.3.2 im gesetzlich vorgegebenen Intervall. (§3 Abs.1, ESV 2003 (Elektroschutzverordnung), BGBl II Nr. 424/2003).

Die Abnahmeunterlagen (Stromlaufpläne, Gutachten, Verteilerlegenden, etc.) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die gesetzliche Erstprüfung zu einem attraktiven Preis anbieten.

Prüfintervall: alle 3-5 Jahre


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