Ohne überwachter Feststellanlage
Wir überprüfen jährlich Ihre Brandschutztüren und -tore im Sinne des §7 AStV (Arbeitsstättenverordnung).
Mit überwachter Feststellanlage
Wir überprüfen jährlich Ihre Brandschutztüren und –tore mit Feststellanlagen (mittels Prüfaerosol) im Sinne der ÖNORMEN und TRVB 148.
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