Wir überprüfen jährlich Ihre Notlichtanlage gemäß
§13 Abs.2 AStV (Arbeitsstättenverordnung), nach den Richtlinien der ÖVE/ÖNORM E-8002-9; ÖVE EN 1838.
Weitere interessante Artikel:
Überprüfung der Feuerlöscher Wir überprüfen im 2-jährigen Intervall Ihre tragbaren Feuerlöscher im Sinne des §13... | |
Überprüfung der Brandschutztüren u. -tore Ohne überwachter FeststellanlageWir überprüfen jährlich Ihre Brandschutztüren und -tore... | |
Sicherheitsfachkraft gemäß §76 ASchG Wir evaluieren Ihre Arbeitsstätte im Sinne des §76 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz). | |
Nachevaluierung gemäß §4 ASchG Wir evaluieren in regelmäßigen Abständen Ihre Arbeitsstätte im Sinne des... |