Wir überprüfen jährlich Ihre Eingangsschiebetüren, elektrischen Tore, sowie Tore <10m² im Sinne des §8 Abs.1 Z9 u.10 AMVO  (Arbeitsmittelverordnung).

Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung  ausstellen.