Wir überprüfen jährlich Ihre Pressen und Stanzen im Sinne des §8 Abs.1 Z22 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).
Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung ausstellen.
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Wir überprüfen jährlich Ihre Kräne u. Hebezeuge ≤50kN im Sinne des §8 Abs.1 Z 1 u. 2 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).
Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung ausstellen.
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Wir überprüfen jährlich Ihre Arbeitskörbe im Sinne des §8 Abs.1 Z16 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).
Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten für Stapler und Arbeitskorb) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung ausstellen.
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Wir überprüfen jährlich Ihre Stapler mit Fahrersitz im Sinne des §8 Abs.1 Z 14 u. 15 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).
Die Unterlagen (Prüfbuch) muss hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung ausstellen.
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Wir überprüfen jährlich Ihre deichselgeführten Stapler im Sinne des §8 Abs.1 Z14 u. 15 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).
Die Unterlagen (Prüfbuch) muss hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung ausstellen.
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