Wir überprüfen jährlich Ihre Kräne u. Hebezeuge ≤50kN im Sinne des §8 Abs.1 Z 1 u. 2 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).

Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung  ausstellen.


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