Wir überprüfen Ihre Elektroanlage entsprechend den Bestimmungen der ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 Punkt 44.3.2 im gesetzlich vorgegebenen Intervall. (§3 Abs.1, ESV 2003 (Elektroschutzverordnung), BGBl II Nr. 424/2003).

Die Abnahmeunterlagen (Stromlaufpläne, Gutachten, Verteilerlegenden, etc.) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die gesetzliche Erstprüfung zu einem attraktiven Preis anbieten.

Prüfintervall: alle 3-5 Jahre