Wir überprüfen jährlich Ihre Anpassrampen bzw. Überladebrücken im Sinne des §8 Abs.1 Z7 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).

Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung ausstellen.