Wir überprüfen jährlich Ihre Transportstrecke (Kettenförderer) im Sinne des §8 Abs.1 Z 20 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).

Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung ausstellen.