Überprüfung der Aufzüge
Wir überprüfen jährlich Ihre Aufzuganlagen gemäß ÖNORM EN 81-1; ÖNORM B 2450; ÖNORM B1600, sowie der Hebeanlagen-Betriebsverordnung und STPAV.
Im Zuge der Überprüfung können bei Beauftragung auch Aufzugswärter ausgebildet werden.
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