Wir überprüfen jährlich Ihre Aufzuganlagen gemäß ÖNORM EN 81-1; ÖNORM B 2450; ÖNORM B1600, sowie der Hebeanlagen-Betriebsverordnung und STPAV.

Im Zuge der Überprüfung können bei Beauftragung auch Aufzugswärter ausgebildet werden.