Wir überprüfen jährlich Ihre Pressen und Stanzen im Sinne des §8 Abs.1 Z22 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).

Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung  ausstellen.

 

Wir überprüfen jährlich Ihre Aufzuganlagen gemäß ÖNORM EN 81-1; ÖNORM B 2450; ÖNORM B1600, sowie der Hebeanlagen-Betriebsverordnung und STPAV.

Im Zuge der Überprüfung können bei Beauftragung auch Aufzugswärter ausgebildet werden.

 

Wir überprüfen jährlich Ihre Kräne u. Hebezeuge ≤50kN im Sinne des §8 Abs.1 Z 1 u. 2 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).

Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung  ausstellen.

 

Wir überprüfen jährlich Ihre Arbeitskörbe im Sinne des §8 Abs.1 Z16 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).

Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten für Stapler und Arbeitskorb) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung  ausstellen.

 

Wir überprüfen jährlich Ihre Stapler mit Fahrersitz im Sinne des §8 Abs.1 Z 14 u. 15 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).

Die Unterlagen (Prüfbuch) muss hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung  ausstellen.

Gefahrenzeichen
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