Wir überprüfen im 2-jährigen Intervall Ihre tragbaren Feuerlöscher im Sinne des §13 Abs.2 AStV (Arbeitsstättenverordnung).

Hinweis: Die Kosten für Ersatzteile oder neue Löscher sind vom Kunden zu tragen.

Ohne überwachter Feststellanlage

Wir überprüfen jährlich Ihre Brandschutztüren und -tore im Sinne des §7 AStV (Arbeitsstättenverordnung).

Mit überwachter Feststellanlage

Wir überprüfen jährlich Ihre Brandschutztüren und –tore mit Feststellanlagen (mittels Prüfaerosol) im Sinne der ÖNORMEN und TRVB 148.

 

Wir überprüfen jährlich Ihre tragbaren Steh- u. Anlegeleitern im Sinne der AMVO (Arbeitsmittelverordnung).

 

Wir überprüfen jährlich Ihre Transportstrecke (Kettenförderer) im Sinne des §8 Abs.1 Z 20 AMVO (Arbeitsmittelverordnung).

Die Unterlagen (Prüfbuch mit Abnahmegutachten) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen im Zuge der Überprüfung ausstellen.

Wir überprüfen Ihre Betriebsanlage entsprechend den Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO 1994) im gesetzlichen Intervall.

Die Unterlagen (Betriebsanlagen-Genehmigungsbescheide, Betriebsanlagenpläne) müssen hierfür im Standort aufliegen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen optional die notwendigen Unterlagen bei den Behörden einholen.

Gefahrenzeichen
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